Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts.
Sie gilt für die unter folgenden Adressen veröffentlichten Internetseiten der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt sowie deren Einrichtungen.
- kulturstiftung-st.de
- kunstmuseum-moritzburg.de
- kloster-michaelstein.de
- kloster-jerichow.de
- burg-falkenstein.de
- dom-schatz-halberstadt.de
- museum-feininger.de
- schloss-neuenburg.de
- schloss-allstedt.de
Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 0345 5484699-303.
Kontaktformular zur Meldung von Mängeln bezüglich der digitalen Barrierefreiheit
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist das Vorstandsbüro der Kulturstiftung Sachsen Anhalt.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseiten ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).
Die detaillierte Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird im 3. Quartal 2025 im Rahmen einer Selbstbewertung vorgenommen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.